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Fragen und Antworten zu Versicherungen

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Versicherungen für unsere Payroll Service. Falls etwas fehlt, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wie hoch sind die AHV, ALV und EO Beiträge ab dem Jahr 2021?

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit steigen die EO-Beiträge.

Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0,45 % auf 0,5 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,55 % auf 10,6 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die ALV bleibt unverändert. Mehr Infos hier als PDF.


Ab 2021ArbeitgeberArbeitnehmerTotal
AHV4.35%4.35%8.7%
IV0.7%0.7%1.4%
EO0.25%0.25%0.5%
Total AHV/IV/EO5.3%5.3%10.6%

Welche Leistungen umfasst die Unfallversicherung?

Gegen die Folgen von Berufsunfällen ist der Arbeitnehmer während eines Arbeitseinsatzes bei der SUVA (Schweizerische Unfall-Versicherungs-Anstalt) versichert. Die Versicherung beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer und endet mit dem letzten Arbeitstag. Von dieser erhält der Arbeitnehmer unter anderem ab dem dritten dem Unfall folgenden Tag (Wartefrist) bei voller Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld von 80 % des AHV-pflichtigen Lohns bis zum UVG-Maximallohn.

Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, bitte melden Sie uns dies umgehend und füllen Sie das Meldeformular aus.
Ist der Freelancer auch Krankentaggeld (KTG) versichert bei sallis?
Ja so ist es. Der Freelancer (Arbeitnehmer) hat nur während eines Arbeitseinsatzes, ab dem Tag der vertraglich vereinbarten Aufnahme seiner Tätigkeit, für krankheitsbedingt ausgefallene Arbeitstage Anspruch auf Lohnausfallentschädigung. Sie entspricht mit zwei Tagen Wartefrist bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohns, sofern die Arbeitsverhinderung mindestens 25 % beträgt. Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer während 720 aufeinanderfolgender Tage (innert 900 Tage), versichert, sofern der Einsatzbetrieb einem ave GAV unterstellt ist oder der Arbeitnehmer die BVG-Pflicht erfüllt. In allen anderen Fällen ist der Freelancer (Arbeitnehmer) während 60 aufeinanderfolgender Tage (innert 360 Tage) versichert. Für den Fall einer vorbestandenen Krankheit des Arbeitnehmers erbringt die Versicherung (Zürich Versicherung) reduzierte Leistungen, die für den Arbeitnehmer verbindlich sind (ununterbrochene Anstellungsdauer bis 6 Monate, 4 Wochen; bis 9 Monate, 6 Wochen; bis 12 Monate, 2 Monate; bis 5 Jahre, 4 Monate). Reist der erkrankte Arbeitnehmer für mehr als drei Monate ins Ausland, so werden von der Versicherung nur in bestimmten Fällen Leistungen erbracht. Die Versicherung ist für den Arbeitnehmer obligatorisch. Die Prämie für die Krankentaggeldversicherung (KTG) wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Arbeitseinsatzes in eine Einzel-Krankentaggeldversicherung überzutreten. Hier geht es zum kompletten Reglement.
Wo bin ich BVG versichert?

Sie sind versichert bei der:


Tellco pkPRO Zürich

Seestrasse 61

8002 Zürich

+41 58 442 26 00

zurich@tellco.ch

tellco.ch

Gibt es auch eine BVG Versicherung, welche noch mehr Leistungen abdeckt als der obligatorische Vorsorgeplan?
Ja. Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit der Pensionskasse auch einen Vorsorgeplan an, welcher noch mehr Spar- und Risikoanteile hat (ganzer Lohn ist versichert ohne Koordinationsabzug). Diese umgangssprachlich genannte «Kaderlösung» bietet sich bei hohen Einkommen und für Eltern an. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell sowie persönlich.
Wie funktioniert das drei Säulen Konzept in der Schweiz?

Das Vorsorgesystem der Schweiz setzt sich aus den bekannten drei "Säulen" zusammen: der staatlichen, der beruflichen sowie der privaten Vorsorge. Die erste Säule (1), die AHV (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung), dient der Existenzsicherung. Mit der zweiten (2) Säule der beruflichen Vorsorge (BVG - über eine Pensionskasse), soll im Alter der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden. Sowohl die 1. wie auch die 2. Säule sind obligatorisch.

Mit der dritten (3) Säule, welche freiwillig ist, lässt sich eine private Vorsorge aufbauen, mit der man sein Alter absichern, aber auch Steuern sparen und Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit versichern kann. Laden Sie das Konzept hier herunter, welches wir von unserem Versicherungsbroker (VTL Insurance + Partner AG) jeweils zur Verfügung erhalten.

Wo erhalte ich Unterlagen betreffend der BVG - z.B. Freizügigkeitstransfer, Einkauf von Beitragsjahren?
Wir arbeiten mit der Tellco pkPRO erfolgreich zusammen. Das Download-Center der Tellco ist sehr umfangreich, vergewissern Sie sich selbst auf: https://www.tellco.ch/de/DownloadCenter

Ansonsten steht Ihnen das Service-Center unter: +41 58 442 50 00 oder unter pkPRO@tellco.ch zur Verfügung.


Schnellzugriff auf folgende Dokumente erhalten Sie hier:

Grenzwerte der beruflichen Vorsorge 2021, hier

Einkauf Beitragsjahre, hier

Transfer Freizügigkeit, hier

Haben Sie noch Fragen?

Brauchen Sie weitere Informationen oder möchten Sie lieber eine persönliche Beratung um eine Offerte einzuholen?



Kontaktieren Sie mich

+41 58 059 56 59



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