home

Unser Payrolling aus rechtlicher Sicht

Sind Ihre rechtlichen Fragen bezüglich unseres Payrolling Services geklärt? Wenn nicht kontaktieren Sie uns.
Ist sallis der Arbeitgeber?
sallis ist eine registrierte Marke der Bellini Personal AG, welche das Produkt Payrolling vermarktet. Der Arbeitgeber ist somit die Bellini Personal AG, Stauffacherstrasse 16 in 8004 Zürich.
Was ist ein Freelancer?

Freelancer: Sie haben ein hohes Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Flexibilität und möchten ihre Projekte und Partner frei wählen. Gleichzeitig haben sie den Wunsch nach sozialer Absicherung und sind – besonders bei Grossprojekten – der Gefahr ausgesetzt, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Mit Blick auf die beiden Alternativen Selbständigkeit oder Temporärarbeit entscheiden sie sich deshalb für ein temporäres Arbeitsverhältnis im Payrolling. Bei diesem werden sie durch sallis angestellt, sind dadurch ordentlich sozialversichert und vermitteln sich de facto selbst. Gleichzeitig werden sie in die Arbeitsorganisation des Einsatzbetriebes eingegliedert und es entsteht ein Subordinationsverhältnis zwischen Einsatzunternehmen und Freelancer. Quelle: White-Paper swissstaffing zu den Hochqualifizierten

Wer bekommt alles einen Vertrag?
Der Freelancer bekommt von uns den sogenannten Einsatz- und Rahmenarbeitsvertrag. Der Kunde erhält den Verleihvertrag sowie unsere AGB. Die Verträge stellen wir auch in englischer Sprache aus.
Was bedeutet der ave GAV Personalverleih -Vollzug Weiterbildung?
Sofern Ihr Einsatz dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih untersteht, profitieren Sie von subventionierten Weiterbildungen. Arbeitnehmer (Freelancer) und Arbeitgeber (Verrechnung an den Einsatzbetrieb) beteiligen sich monatlich am Vollzug zu 0.7% respektive 0.3% des Bruttolohnes. Ab CHF 75.75 pro Stunde sind Sie dem GAV Personalverleih nicht mehr unterstellt. Mehr Informationen und das Gesuchs-Formular finden Sie unter: www.temptraining.ch
Anspruch auf ALV für GmbH- und AG-Firmenbesitzer. Geht das?

Sind Sie Firmeneigentümer einer AG oder GmbH? Wenn ja, wissen Sie, dass Sie ALV einbezahlen. Ein Anspruch während dem laufenden Betrieb (ausserhalb einer Liquidation oder Veräusserung) haben Sie aber nicht.


Wenn Sie als Eigentümer Ihren Lohn aber über sallis beziehen, haben Sie auch Anspruch auf ALV! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich über unseren Payrolling Service beraten.

Kann ich ALV beanspruchen als Einzelfirma?
Wenn Sie als Eigentümer der Einzelfirma Ihren Lohn über sallis beziehen, haben Sie auch Anspruch auf ALV! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich über unseren Payrolling Service beraten.
Ich habe mit meinem Auftraggeber einen Vertrag (Geheimhaltung, NDA, Zusatzvereinbarung usw.) unterzeichnete geht das?
Selbstverständliches können Sie dies machen. Auf Ihren Wunsch hin, können wir auch einen Verweis in unseren Verträgen auf andere Vertragsdokumente einfügen. Gerne beraten wir Sie, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Was ist, wenn ich als Freelancer im Ausland wohne?
Sie können im Ausland wohnen und für einen Betrieb in der Schweiz als Grenzgänger tätig sein. Wir unterstützen Sie in diesem Fall auch bei der Einholung der entsprechenden Bewilligung.
Was ist, wenn mein Kunde im Ausland ist?
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben. Die Arbeit müssen Sie ebenfalls in der Schweiz ausüben. Wir fakturieren dann Ihre Lohnkosten an das Unternehmen im Ausland.
Welche Kündigungsfristen gelten bei den Aufträgen?
Befristete Arbeitseinsätze enden ohne Weiteres mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer. Werden sie einvernehmlich über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert, ohne eine neue Befristung zu vereinbaren, so gelten die Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitseinsätze. Während der ersten drei Monate des unbefristeten Arbeitseinsatzes kann beidseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden. Vom vierten bis sechsten Monat beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage und ab dem siebten Monat beträgt sie einen Monat, jeweils auf den gleichen Tag des darauffolgenden Monats.
Hat die sallis die nötige Betriebsbewilligung?
Selbstverständlich verfügen wir über die notwendigen kantonalen und nationalen Bewilligungen. Wenn ein Kunde einen Nachweis wünscht, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen die geforderten Unterlagen senden können.
Ich bin quellenbesteuert, was muss ich tun?
Informieren Sie uns über Ihre Wohnadresse. Wir werden Sie danach beim zuständigen Quellensteueramt anmelden. Danach erhalten wir den definitiven Quellensteuertarif und leiten die Beträge automatisch an das Amt monatlich weiter.
Was steht in den AGB, welche mein Kunde bekommt?
Lesen Sie hier die AGB.
Was muss ich bezüglich Überstunden, Überzeit, Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit wissen?
Für Überstunden, Überzeit, Nacht-, Schicht und Sonntagsarbeit gelten die Bestimmungen des im Einsatzvertrag genannten zur Anwendung gelangenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Arbeitsstunden, welche über die im Einsatzvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden. Überzeit, Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit müssen vom Einsatzbetrieb (Endkunden) ausdrücklich angeordnet werden und dürfen nur im Rahmen der Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz geleistet werden. Untersteht der Einsatzbetrieb dem ave GAV Personalverleih, so können Überstunden bis zur 45. Wochenstunde zuschlagsfrei bezahlt oder im Verhältnis 1:1 kompensiert werden. Die 46. bis maximal zur 50. Wochenarbeitsstunde gilt als Überzeit und wird an Wochentagen mit einem Lohnzuschlag von 25 %, an Sonntagen mit 50 % Zuschlag ausbezahlt. Sonntagsarbeit wird mit einem Lohnzuschlag von 50 % ausbezahlt.

Haben Sie noch Fragen?

Brauchen Sie weitere Informationen oder möchten Sie lieber eine persönliche Beratung um eine Offerte einzuholen?



Kontaktieren Sie mich

+41 58 059 56 59



Oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin

Portrait Gregor Iten

Gregor Iten

Geschäftsführer
Portrait Gregor Iten

Gregor Iten

Geschäftsführer
Beratungstermin
Schliessen

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin

Lohn berechnen Schliessen
Lohn berechnen

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin

Beratungstermin Schliessen Beratungstermin
Lohn berechnen
Lohn berechnen Schliessen Lohn berechnen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.